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26.09.2014

VBE: Schullandschaft darf nicht veröden

VBE stellt Gutachten zu längerem gemeinsamen Lernen vor

„Die Gründung von neuen Schulen des längeren gemeinsamen Lernens muss vereinfacht werden, damit in NRW im Sek-I-Bereich keine weißen Flecken in der Schullandschaft entstehen“, fordert Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW. Der VBE hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Entwicklung der Schullandschaft nach dem Schulkonsens (19. Juli 2011) untersucht und Empfehlungen für eine attraktive Schullandschaft gibt. „Der Elternwille  nach wohnortnahen Schulen des längeren gemeinsamen Lernens muss beachtet werden. Das ist mit den aktuellen Gründungsbedingungen – vor allem im ländlichen Raum – nur schwer möglich“, klagt Beckmann. 

Der Blick auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Schullandschaft war u. a. wegen der fortschreitenden demografischen Entwicklung und der damit einhergehenden rückläufigen Schülerzahl sowie der weiter sinkenden Akzeptanz von Haupt- und Realschule nötig geworden, erklärt Beckmann: „Die Nachfrage nach Schulen des längeren gemeinsamen Lernens ist hoch, das machen das Schulwahlverhalten der Eltern und die hohe Zahl der jährlich abgewiesenen Schüler an Gesamtschulen deutlich.“

Vor allem in kleineren Kommunen ist es häufig schwierig, eine Sekundarschule zu gründen, so Beckmann: „Eine Sekundarschule muss nach derzeitigem Recht in einem Jahrgang mindestens drei Züge à 25 Schüler vorweisen, Real- und Hauptschulen können bereits mit zwei Zügen gegründet werden, obwohl auch diese Schulformen von einer Heterogenität der Schülerschaft ausgehen, wie die Abschlussmöglichkeiten verdeutlichen. Hier werden Sekundarschulen benachteiligt – Leidtragende sind die Eltern und Kinder, die sich ein längeres gemeinsames Lernen wünschen, aber es nicht gewährt bekommen.“ Das sei vor allem unverständlich, weil in anderen Bundesländern eine geringere Zahl von Schüler/-innen für eine Gründung erforderlich ist.

Auch das Verhältnis zu den privaten Ersatzschulen gehöre auf den Prüfstand, fordert Beckmann: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass privaten Schulen günstigere Gründungsbedingungen zugestanden werden als staatlichen. Dadurch entzieht sich der Staat mittelfristig aus seiner Verantwortung, selbst flächendeckend ein attraktives öffentliches Schulwesen vorzuhalten. Eltern dürfen nicht vor dem Dilemma stehen, sich zwischen der Wohnungsnähe und einer nicht mitgetragenen Werteorientierung der privaten Schule entscheiden zu müssen.“

Außerdem müssen die Städte und Kommunen in NRW die Schulentwicklung endlich als interkommunale Aufgabe verstehen, fordert Beckmann: „Im Moment kocht lieber jeder sein eigenes Süppchen, aus Angst, die Schulen der eigenen Stadt nicht voll zu bekommen.“ Das würde jedoch die Schulentwicklung hemmen, da sich Städte gegenseitig Möglichkeiten verschließen, neue Schulen des längeren gemeinsamen Lernens zu bilden. „Für ein ausgewogenes Schulangebot in einer regionalen Bildungslandschaft ist es erforderlich, bereits in frühen Planungsphasen das Gespräch mit anderen Städten zu suchen, um die Planung in geordnete Bahnen laufen zu lassen“, so Beckmann.

Um die Durchlässigkeit des Schulsystems zu verbessern, sollte die Sekundarstufe I auf sechs Jahre verlängert werden – auch am Gymnasium: „Damit würde man auch Schulformwechslern entgegenkommen, die im Moment beim Wechsel in die Oberstufe eines Gymnasiums eine Klasse – nämlich die 10. – wiederholen müssen, obwohl sie diese an ihrer alten Schule ohne gymnasiale Oberstufe bereits absolviert haben“, erklärt Beckmann.

Insgesamt hat der VBE auf der Grundlage des Gutachtens von Dr. Ernst Rösner zehn Forderungen an die Landesregierung formuliert, um ein flächendeckendes Angebot an Schulen der Sekundarstufe I zu sichern und einer Verödung der Schullandschaft vorzubeugen.

Anlagen: Die zehn Forderungen

Landespressekonferenz 26.09.14


Pressemitteilung 46-14
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