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12.07.2017

VBE: Moratorium zum Erhalt der Förderschulen kann nur ein erster Schritt sein

Landtag fordert Landesregierung auf, mehr Förderschulen zu erhalten

Wie im Wahlkampf versprochen, haben die Regierungsparteien im Landtag heute die Landesregierung aufgefordert, mehr Förderschulen als bisher vor der Schließung zu retten – u.a. durch die Aussetzung der Verordnung über die Mindestgrößen.

"Den 13 Förderschulen, die zum 1. August schließen, wird das sogenannte Moratorium allerdings nicht mehr helfen, da Schulträger bereits alles Notwendige zur Abwicklung eingeleitet und keine Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen haben. Die Antwort auf die entscheidende Frage, wie das Parallelsystem aus Förderschule und inklusiven Lerngruppen an Regelschulen personell so unterfüttert werden soll, dass in beiden Systemen die gleiche Qualität gesichert ist, ist die Landeregierung heute schuldig geblieben", sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) NRW.

Es ergibt wenig Sinn, einen Schließungsaufschub für eine Schule zu erreichen, die nahezu abgewickelt ist. Personalressourcen sind verteilt, Versetzungen ausgesprochen und auch die Schülerinnen und Schüler sind versorgt. Beckmann sagt: "Eine Rolle rückwärts in dieser kurzen Zeit würde mehr Unruhe auslösen, als Probleme lösen."

Aus Sicht des VBE ist eine zeitliche Aussetzung der Mindestgrößenverordnung sinnvoll. Unabhängig davon ist es erforderlich, einen regionalen Förderschulentwicklungsplan aufzulegen. Dieser muss sowohl den Elternwillen wie auch die regionale Schulstruktur im Blick haben, ein wohnortnahes Förderschulangebot sichern und damit den Eltern ein echtes Wahlrecht geben.

Für den VBE ist unabdingbar, dass der Erhalt der Förderschulen personell nicht zu Lasten der Regelschulen geht. Beckmann sagt:  "Die sonderpädagogischen Lehrkräfte werden dort gebraucht, wo die Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf sind. Die Kinder mit Handicap haben den gleichen qualitativen Anspruch auf sonderpädagogische Förderung, ganz gleich, ob sie sich an einer Förderschule oder einer Regelschule befinden." 


Pressemitteilung 34-2017
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