StV/KV-LOGO
17.08.2016

Gymnasium ist jetzt schon Gesamtschule zweiter Klasse

FDP-Vorschlag zur freiwilligen Rückkehr der Gymnasien zum G9-Bildungsgang

Zum Vorschlag der FDP, die Gymnasien selbst darüber entscheiden zu lassen, ob sie zum G9-Bildungsgang zurückkehren, sagt der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) NRW Udo Beckmann:"Kehrt der G9-Bildungsgang für die Gymnasien zurück, unterscheidet sich das Gymnasium kaum noch von der Gesamtschule."

Das Gymnasium ist heute schon die heimliche Gesamtschule, 40-50 Prozent der Schüler eines Jahrgangs, je nach Region, besuchen mittlerweile diese Schulform. Eltern und Kinder behandeln das Gymnasium damit zwar als heimliche Gesamtschule, die Schulform bietet jedoch bekanntermaßen nicht die Fördermöglichkeiten der Gesamtschule. "Dass das zu Unzufriedenheit führt, wundert mich nicht", sagt Beckmann.

Die Entwicklung hin zu Gesamtschulen erster und zweiter Klasse hat steigende Ungerechtigkeit zur Folge. Denn gymnasiale Förderung findet oft in privaten Nachhilfeschulen statt.

Der VBE fordert daher eine Förderung der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens. Sekundar- und Gesamtschulgründungen sollen erleichtert werden, indem:

1. Bei neu zu gründenden Sekundarschulen ist eine Zweizügigkeit bei insgesamt 48 Schülerinnen und Schülern als ausreichend anzusehen.

2. Bei der Gründung von Sekundarschulen sind Einpendler zu berücksichtigen, wenn die Nachbarkommune kein entsprechendes Schulangebot bereithält.

3. Interkommunale Schulentwicklung vorantreiben. Im Sinne eines ausgewogenen Schulangebots ist es erforderlich, bereits in frühen Planungsphasen das Gespräch mit benachbarten und möglicherweise betroffenen Schulträgern zu suchen.

4. Die Umwandlung bestehender Haupt- und Realschulen ermöglichen.

5. In Fällen, in denen das Gymnasium die einzige Schule am Ort ist, sollte ermöglicht werden, diese in eine Gesamtschule umzuwandeln.

6. Gleiche Bedingungen für private und öffentliche Schulen schaffen.

7. Die Fortführung bereits bestehender Sekundarschulen muss auch in einer Zwei-zügigkeit möglich sein - analog zum Bestandsschutz bestehender Haupt- und Real-schulen.

8. Um die Durchlässigkeit des Schulsystems zu sichern, ist eine Rückkehr zur durchgängigen sechsstufigen Sekundarstufe I erforderlich - dies vor allem unter dem Gesichtspunkt, Schulformwechslern entgegenzukommen.

9. Abschlussverantwortung für jede Schule festschreiben. Schülerinnen und Schüler müssen an der weiterführenden Schule, an der sie ihre Schullaufbahn beginnen, mindestens zu einem ersten Abschluss geführt werden.

10. An allen Schulformen Verantwortung für Inklusion übernehmen. Inklusive Beschulung muss eine Reduzierung des Klassenhöchstwerts um je zwei Schüler pro Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach sich ziehen.

Die zehn Forderungen beruhen auf einem Gutachten des Wissenschaftlers Dr. Ernst Rösner und sind unter //www.vbe-nrw.de/downloads/PDF Dokumente/DA12_laenger_gemeinsam_lernen.pdf nachzulesen.


Pressemitteilung 29 - 16
Weitere Artikel im Bereich ""
25.08.2016
VBE: 114 neugegründete Sekundarschulen sind kein Flop

Zum Gutachten der Rosa-Luxemburg-Stiftung, in der die Gesamtschulen als erfolgreich und Sekundarschulen als Flop bezeichnet werden, sagt der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) NRW Udo Beckmann: „Die Behauptung, die Sekundarschule ist ein Flop, entbehrt angesichts von 114 Neugründungen in den letzten vier Jahren jeder Grundlage und ist ein Schlag ins Gesicht der Lehrkräfte und der Kinder, die diese Schulform besuchen.“

22.08.2016
VBE: Enttäuschender Schuljahresauftakt - Kein Aufatmen für Lehrer und Eltern im neuen Schuljahr

Als enttäuschend, bezeichnete Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) NRW die Aussagen von Schulministerin Sylvia Löhrmann in der Schuljahrespressekonferenz am 19. August.

Grafik: © VBE NRW
Ihre Qualifizierung vor Ort

Termine, Orte und Anmeldung

Grafik: KirschKürmann
Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


URL dieses Artikels:
http://www.vbe-nrw.de/menu_id/629/content_id/4974.html

VBE-Bezirksverbände

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster

copyright © 2001 - 2019 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW