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07.06.2016

VBE begrüßt Urteil gegen Cybermobbing

Amtsgericht verurteilt Schülerin wegen Beleidigung ihres Lehrers

„Das ist ein Signal in die richtige Richtung“, kommentiert der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) NRW Udo Beckmann, das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf gegen eine 14-jährige Schülerin.

Die Jugendliche muss 20 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, weil sie ihren Lehrer fotografiert und das Bild mit einem beleidigenden Kommentar („behinderter Lehrer ever“) auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hat. „Wir finden es richtig, dass ein solch schwerwiegender Fall gerichtlich geklärt wird, denn diese Ereignisse nehmen zu. Viele Lehrkräfte stehen durch Schule bzw. Schulaufsicht unter Druck, in der Öffentlichkeit nicht darüber zu sprechen, weil das ein schlechtes Licht auf die Schule werfen könnte. Daher haben wir großen Respekt für den Kollegen, der jetzt vor Gericht gezogen ist. Das erfordert Mut“, stellt Beckmann fest.

Der VBE-Vorsitzende setzt sich dafür ein, dass die Schulen intern klare Reglungen verabschieden, in denen festgelegt ist, wie mit sozialen Medien und dem damit verbundenen Mobbing umzugehen ist. Dieser Schulkodex sei von der Schulkonferenz zu beschließen. „Jeder, der an der Schule arbeitet oder lernt, hat damit ein stabiles Fundament, um sich gegen solcherlei Angriffe zu wehren.“ Der VBE hatte bereits vor einiger Zeit einen Leitfaden zum Umgang mit Social Media herausgebracht, um Schulen den Umgang damit zu erleichtern.

Beckmann bekräftigt: „Der VBE erwartet, dass Lehrkräfte in Konfliktfällen Rückendeckung durch den Arbeitgeber bekommen und der es nicht zu ihrem Privatproblem erklärt, was leider oft der Fall ist. Gewalt, in welcher Form auch immer, muss so genannt und je nach Schwere, Alter und Strafmündigkeit geahndet werden.“


Pressemitteilung 19-16
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