Nordrhein-Westfalen braucht Unterstützungszentren für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf

09.03.2016

im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung.
Drucksache 16/10302 vom 24.11.2015
Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der CDU

Es ist wichtig und richtig in der Diskussion um die schulische Inklusion einen besonderen Blick auf die Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung zu richten. Wie im Antrag dargestellt ist gerade die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit diesem Förderbedarf in den letzten Jahren gestiegen.

Richtig sind nach Meinung des VBE der Ansatz der multiprofessionellen Teams und die enge Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe und Therapeuten, die im Antrag zu finden sind. Ebenso ist der Ansatz der Prävention durch eine gute und regionale Vernetzung auch mit Kindertagesstätten und anderen Einrichtungen zu begrüßen.

Allerdings ist zu überlegen, ob es der Einrichtung neuer Zentren bedarf oder ob nicht vielmehr zunächst die vorhandenen Förderschulen des besagten Förderschwerpunktes stärker zu stützen und auszustatten sind. Denn gerade die lokalen Vernetzungen sind bei diesen Förderschulen im besonderen Maße gegeben, die auch immer wieder hilfreich gewesen sind, bei der Reintegration der Kinder in die Regelschulen.
Hier ist der VBE der Meinung, vorhandene Strukturen, die sich bereits bewährt haben und anerkannt in der Netzwerkarbeit sind, stärker zu stützen.

Kinder mit dem Unterstützungsbedarf emotionale und soziale Entwicklung benötigen für eine optimale und zielführende Förderung vor allen Dingen feste Beziehungsstrukturen. Diese sind, bzw. waren, in den Förderschulen gegeben.
Doch gerade dieser Förderschwerpunkt hat mit der Einführung des Stellenbudgets eine Schlechterstellung erfahren. So ist die Schüler-Lehrer-Relation in diesem Förderbedarf von 1 : 7,83 auf 1 : 9,92 angehoben worden und mit dieser Maßnahme ist auch der Klassenfrequenzrichtwert von 11 (max. 14) auf 13 (max. 17) erhöht worden. Diese falsche Steuerung muss unbedingt beseitigt werden.
Ebenso ist zu prüfen, inwieweit gerade für diesen Förderschultyp der Mindestgrößenerlass außer Kraft zu setzen ist.

Für eine gelingende schulische Inklusion müssen entsprechende Mittel bereit zu stellen sein. Zielführender als eine Einführung neuer Unterstützungszentren wäre deshalb aus der Sichtweise des VBE daher, auch die Regelschulen weiter gehender sowohl personell als auch sächlich und räumlich zu unterstützen. Hier muss es dringend zu einer Verkleinerung der Lerngruppengrößen und einer möglichst durchgängigen Doppelbesetzung kommen.

Gerade im Bereich der emotionalen-sozialen Entwicklung dürfen weder die Kinder noch die Eltern allein gelassen werden. Es darf nicht zu einem abzusehenden Trend in Rich-tung der Jugendpsychiatrie kommen, wenn im Grunde dieser Prozess durch pädagogische Maßnahmen frühzeitig besser zu steuern wäre.

Fazit:
Zielführender als eine Diskussion über neue Institutionen erscheint dem VBE NRW eine breit angelegte ressourcenorientierte und nachhaltige Offensive für die bereits vorhandenen Schulen im System. Die Einrichtung neuer Zentren und damit die Umleitung schon ohnehin knapp vorhandener Ressourcen ist eher der zweitbeste Weg.


02.03.16
Udo Beckmann
Vorsitzender VBE NRW

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