StV/KV-LOGO
07.08.2015

VBE: Jede Menge unerledigter Aufgaben

Zur Schuljahresauftakt-Pressekonferenz der Schulministerin

„Zum Beginn des neuen Schuljahres hat die Landesregierung noch ein paar Hausaufgaben zu erledigen, die keinen weiteren Aufschub dulden“, stellt Udo Beckmann, der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW nach der heutigen Schuljahresauftaktpressekonferenz von Schulministerin Sylvia Löhrmann fest, „die schulische Inklusion krankt immer noch an mangelnden Rahmenbedingungen, dem Elternwunsch nach Schulen des längeren gemeinsamen Lernens kann nicht überall adäquat entsprochen werden, und auch die Beschulung von Flüchtlingskindern muss mit deutlich mehr Ressourcen unterfüttert werden. Hierzu gehören nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Sozialpädagogen und Psychologen. Das, was die Landesregierung für die Beschulung der Flüchtlingskinder bisher bereit ist zur Verfügung zu stellen, reicht bei Weitem nicht aus. Die Schulen fühlen sich erneut im Stich gelassen.“

Die Umsetzung der Inklusion bereite den Schulen nach wie vor große Probleme. Es fehlten immer noch ausreichend Sonderpädagogen, so Beckmann: „Diese sind aber nötig, um die Regelschullehrer bei ihrem Unterricht in inklusiven Klassen so zu unterstützen, dass weder behinderte noch nicht-behinderte Kinder zu Verlierern der Inklusion werden.“ Außerdem bräuchten die Schulen Unterstützung durch ein multiprofessionelles Netzwerk. Wichtig ist dem VBE auch, dass das System der Förderschulen nicht zerschlagen wird, so Beckmann: „Schließlich müssen die Eltern ein echtes Wahlrecht haben, und nicht jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird an einer Regelschule unterrichtet werden können.“

Der Wille der Eltern müsse aber nicht nur bei der schulischen Inklusion beachtet werden, sondern auch in der Frage des längeren gemeinsamen Lernens, unterstreicht Beckmann: „Wenn ein wohnortnahes Schulsystem auch in der Sek I vorgehalten werden soll, müssen die Gründungsbedingungen erleichtert werden.“ Während eine Sekundarschule nach derzeitigem Recht in einem Jahrgang mindestens drei Züge à 25 Schüler vorweisen muss, können Real- und Hauptschulen bereits mit zwei Zügen gegründet werden. Dies müsse auch für die Gründung von Sekundarschulen gelten, so Beckmann, „Die demografische Entwicklung, die damit rückläufige Schülerzahl und die stetig sinkende Akzeptanz von Haupt- und Realschulen zeigt, dass sich die Schullandschaft weiterentwickeln muss“, stellt Beckmann klar und verweist auf ein Gutachten zum längeren gemeinsamen Lernen, das der VBE im September 2014 vorgestellt hat.


Pressemitteilung 36-15
Grafik: © VBE NRW
Ihre Qualifizierung vor Ort

Termine, Orte und Anmeldung

Grafik: KirschKürmann
Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


URL dieses Artikels:
http://www.vbe-nrw.de/menu_id/1/content_id/4715.html

VBE-Bezirksverbände

Arnsberg Detmold Düsseldorf Köln Münster

copyright © 2001 - 2019 Verband Bildung und Erziehung, Landesverband NRW