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13.05.2015

VBE: Kopftuch-Entscheidung nicht auf Schulleitungen abwälzen

Zum 12. Schulrechtsänderungsgesetz

„Die Landesregierung muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts klare, rechtssichere und einheitliche Regelungen schaffen, wie das Tragen religiöser Symbole im Schullalltag integriert werden kann“, fordert Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW. „den Schulleitern darf nicht der schwarze Peter zugeschoben werden.“

Nach dem Gesetzentwurf sollten Schulen selbst entscheiden, ob eine kopftuchtragende Lehrerin den Schulfrieden gefährde oder nicht bzw. die staatliche Neutralität gefährde. „Damit schafft man Einzelfallregelungen, die nur zu mehr Rechtsunsicherheit und Unruhe an den Schulen führen“, stellt Beckmann klar. Es sei keinem Schulleiter zuzumuten, der Politik diese Entscheidung abzunehmen und individuell so weitreichende Entscheidungen zu treffen: „Diese Entscheidung darf nicht auf einen Schulleiter abgewälzt werden; die Landesregierung selbst muss dafür sorgen, dass ihr Schulgesetz einheitlich und klar für alle Schulen und ihre Bediensteten gilt.“ Dazu gehöre aus Sicht des VBE auch eine klare Formulierung im Gesetz, die das Neutralitätsgebot der Beschäftigten gegenüber Schülern und Eltern sichere.

Während der VBE die Neuregelungen zur Schulleiterbestellung begrüßt, äußert er sich zu der Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen einen Hauptschulbildungsgang an der Realschule einzurichten, kritisch. Beckmann stellt klar: „Diese im Gesetz skizzierte Möglichkeit ist die schleichende Wiederbelebung der Verbundschule. Sinnvoller wäre es, die Mindestgrößen bei der Gründung von Sekundarschulen abzusenken und Haupt- und Realschulen unter bestimmten Voraussetzungen die Umwandlung in eine Sekundarschule zu ermöglichen.“


Pressemitteilung 23-15
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