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06.10.2014

VBE: Unterrichtsausfall muss zuverlässig erfasst werden

Zur Erfassung des Krankenstandes

„Es ist fraglich, ob jede Fehlstunde einer Lehrkraft einzeln gemeldet wer-den muss“, sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW, „Eine zuverlässige Stichprobe würde ausreichen, um ein schlüssiges Bild des Unterrichtsausfalls zu ergeben. Dabei muss ausnahmslos jeder Unterrichtsausfall erfasst werden. Wenn eine Lehrkraft gleichzeitig zwei Klassen beaufsichtigt, sieht es nur auf dem Papier so aus, als würde kein Unterricht ausfallen – diese Art der Erhebung kaschiert die Realität.“

Auch die unbezahlten Mehrarbeitsstunden, die Lehrkräfte für ihre erkrankten Kollegen/-innen erteilen, müssen in diese Berechnung einfließen, so Beckmann: „Wer eine verlässliche Schule will, darf nicht im Trüben fischen.“ Die Erfassung der Krankheitstage, die die Landesregierung anstrebt, darf aber nicht als Pranger für Lehrkräfte enden: „Erfassen ist das eine – aber die Landesregierung muss als Arbeitgeber auch die Hintergründe erforschen und anschließend auch Konsequenzen ziehen. Bisher weiß das Land z. B. noch nicht mal, wie viele Burnout-Fälle es in der Lehrerschaft gibt. Das zeigt, dass die Landesregierung ihre Aufgabe als Gesundheitswahrer und -vorsorger nicht hinreichend erfüllt“, erklärt Beckmann.

„Wer Lehrkräften zu wenig Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts gibt und wer ihnen ständig neue Aufgaben zuweist, ohne die entsprechenden Rahmenbedingungen mitzuliefern, muss sich nicht wundern, wenn die Zahl der krankheitsbedingten Fehltage immer weiter steigt“, sagt Beckmann, „Das, was die Landesregierung bisher leistet, reicht als Prävention bei weitem nicht aus.“

Viele Krankheitsfälle und der damit verbundene Unterrichtsausfall können nur durch mehr Personal vermieden werden. Der VBE fordert deswegen eine Vertretungsreserve von 8 %, die an jeder Schule vorhanden sein muss.


Pressemitteilung 48-14
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