Beamtenbesoldung: Erstes Gespräch mit der Landesregierung

08.07.2014

Dialog über Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil

Zum Umgang mit dem Verfassungsgerichtsurteil zur Beamtenbesoldung haben sich am letzten Samstag (05.07.) Vertreter der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit Vertretern von Gewerkschaften zu einem ersten Sondierungsgespräch getroffen.

Jutta Endrusch, 2. Vorsitzende des DBB NRW und stellvertretende Vorsitzende des VBE NRW, hat an dem Gespräch teilgenommen. „Der DBB Beamtenbund und Tarifunion NRW begrüßt die grundsätzliche Dialogbereitschaft der Landesregierung“, so Endrusch. „Ich hoffe, dass sich die gute und konstruktive Atmosphäre auch in den weiteren für August geplanten Gesprächen fortsetzen wird.“

Neben dem DBB NRW nahmen auch die Vorsitzenden der Deutschen Steuergewerkschaft, des DGB NRW, der GEW, der GdP und von ver.di an diesem ersten Sondierungsgespräch teil.

 

Zum Hintergrund:

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat Anfang Juli dem Normenkontrollantrag gegen das Besoldungsgesetz stattgegeben und das Besoldungsanpassungsgesetz der rot/grünen Landesregierung von 2013 teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Nach diesem Gesetz wurden die Grundgehälter der Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst für die Jahre 2013 und 2014 um insgesamt 5,6 % angehoben. Für die Besoldungsgruppen A 11 und A 12 betrug die Erhöhung der Grundgehälter allerdings nur insgesamt 2 %, für alle anderen Beamten und Richter wurde keine Erhöhung vorgenommen. Dagegen hatten sich 92 Abgeordnete des nordrhein-westfälischen Landtags mit einem Normenkontrollantrag gewandt.

 

Quelle: DBB NRW Presse

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