27.02.2014
VBE sieht sich bestätigt
Beckmann weiter: „Der VBE fordert die grundsätzliche Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern an öffentlichen Schulen. Länder, die einen Beamtenstatus verwehren, verhalten sich nicht verfassungskonform. Schulpflicht und Beamtenstatus bedingen sich gegenseitig.“ Der VBE-Landes- und Bundesvorsitzende stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten von Professor Wolfram Cremer, Bochum, das der VBE NRW im März 2012 eingeholt hatte.
Hintergrund:
BVerwG 2 C 1.13 - Urteil vom 27. Februar 2014
Pressemitteilung 10-14