10.01.2014
VBE: Hauptschulleiter erfüllt alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen
Immer mehr Hauptschulen seien von Schließungen betroffen – das Land müsse sich aus Sicht des VBE diesem Strukturwechsel der Schullandschaft anpassen. „Wenn sich im Zuge des Bewerbungsverfahrens ein bisheriger Hauptschulleiter als qualifizierter Bewerber erwiesen hat, bestehen aus Sicht des VBE keine rechtlichen Bedenken“, so Beckmann. Darüber hinaus könne es einem Gymnasium nur gut tun, wenn es von der langjährigen Erfahrung eines Hauptschulleiters profitieren kann. „Weder die Einteilung von Lehrkräften noch von Schülern in bestimmte Schulform-Schubladen ist zeitgemäß“, betont Beckmann abschließend.
Pressemitteilung 2-14