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10.01.2014

VBE: Hauptschulleiter erfüllt alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen

Schulleiterwechsel in Krefeld

„Bei der Besetzung von Schulleiterstellen stehen die Befähigung und die Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen im Vordergrund. Beides ist im Fall des Krefelder Hauptschulleiters gegeben“, erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW. „Der VBE begrüßt die aktuelle Erlasslage für einen Laufbahnwechsel von Lehrkräften. Sie ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um die Zukunft von Hauptschulleitern und -lehrkräften an anderen Schulformen zu sichern.“

Immer mehr Hauptschulen seien von Schließungen betroffen – das Land müsse sich aus Sicht des VBE diesem Strukturwechsel der Schullandschaft anpassen. „Wenn sich im Zuge des Bewerbungsverfahrens ein bisheriger Hauptschulleiter als qualifizierter Bewerber erwiesen hat, bestehen aus Sicht des VBE keine rechtlichen Bedenken“, so Beckmann. Darüber hinaus könne es einem Gymnasium nur gut tun, wenn es von der langjährigen Erfahrung eines Hauptschulleiters profitieren kann. „Weder die Einteilung von Lehrkräften noch von Schülern in bestimmte Schulform-Schubladen ist zeitgemäß“, betont Beckmann abschließend.


Pressemitteilung 2-14
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