Modell Gemeinschaftsschule
Nordrhein-Westfalen steht vor zwei zentralen Herausforderungen:
- Der Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft
- Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen wird bis zum Jahr 2019 um über 300.000 zurückgehen.
Aus Sicht des VBE ist die Gemeinschaftsschule die richtige Antwort sowohl auf sinkende Schülerzahlen als auch das veränderte Schulwahlverhalten der Eltern. Sie legt die Kinder nicht schon im Alter von neun Jahren auf einen bestimmten Bildungsgang fest und vermeidet damit die Aufteilung der Kinder auf unterschiedliche Schulformen nach sozialer Herkunft. Für den VBE als Lehrerorganisation ist natürlich auch die Frage der beruflichen Perspektive der Lehrkräfte wichtig. Diese wird für Lehrkräfte der Sekundarstufe I und II durch die Gemeinschaftsschule gesichert und erweitert. Aus diesen Gründen unterstützt der VBE den von der Landesregierung initiierten Modellversuch Gemeinschaftsschule.
Zentrale Eckpunkte
für das Modellvorhaben „Gemeinschaftsschule“ (Schulversuch gem. § 25 Abs. 1 und 4 SchulG)
Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule
Ein Leitfaden für Schulen und Gemeinden, die sich am Schulversuch „Längeres gemeinsames Lernen – Gemeinschaftsschule“ beteiligen wollen
Schulgesetz NRW
§ 25: Schulversuche, Versuchsschulen
Zur Gemeinschaftsschule
Informationen aus dem Ministerium (Musterfragebogen, etc)