Schulversuch in NRW verfassungsgemäß
Der von der Landesregierung initiierte Schulversuch wird von unterschiedlichen Seiten u. a. dadurch in Frage gestellt, dass Unsicherheit bezüglich seiner Rechtsgrundlagen geschürt wird.
Weil dem VBE am Erfolg der neuen Schulform gelegen ist, wollten wir wissen, ob die von der Landesregierung verfolgte Form der Umsetzung des Modells verfassungsgemäß ist.
Der VBE NRW setzt sich für eine Schulreform ein, deren Ziel das längere gemeinsame Lernen der Kinder ist. Neben den Gesamtschulen sollen künftig in NRW auch Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden, die dieses anbieten.
Der VBE unterstützt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absicht der Landesregierung, Gemeinschaftsschulen zunächst als Schulversuch zuzulassen und den Kommunen die Entscheidung über die Einrichtung der neuen Schulform freizustellen. Wir sind davon überzeugt, dass das Modell der Gemeinschaftsschule eine Lösung für den Schülerzahlrückgang sowie das veränderte Schulwahlverhalten bieten kann.
Der VBE vertritt zudem die Auffassung, dass die frühe Verteilung der Kinder auf unterschiedliche Schulformen nach sozialer Herkunft überwunden werden muss und die Gemeinschaftsschule dafür einen guten Ansatz darstellt. Darüber hinaus werden die beruflichen Perspektiven von Lehrkräften der Sekundarstufe I und II mit der Einrichtung von Gemeinschaftsschulen gesichert und erweitert.
Nachfolgend finden Sie die entsprechende juristische Einschätzung von Prof. Dr. Christoph Gusy, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld und die Pressemitteilung des VBE NRW.
Denkanstöße Gemeinschaftsschule - Schulversuch in NRW verfassungsgemäß
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Pressemitteilung PM 64/10