Das VBE-Modell der Starterklasse: „Jedes Kind dort abholen,wo es steht“

27.11.2002
VBE stellt eigenes Modell zur veränderten Schuleingangsphase vor

VBE stellt eigenes Modell zur veränderten Schuleingangsphase vor

Als Antwort auf die PISA-Ergebnisse hat der Verband Bildung und Erziehung VBE-NRW am 27.11.02 auf einer Landespressekonferenz im Düsseldorfer Landtag sein Modell einer veränderten Schuleingangsphase vorgestellt: die Starterklasse.

„An den Grundschulen sollen Starterklassen für alle fünfjährigen Kinder eingeführt werden – mit dem Ziel, bei der Entwicklung der Schulfähigkeit vergleichbare Startbedingungen für alle Kinder zu schaffen und die Effektivität der Lernzeit in der Grundschule zu erhöhen“, umriss der VBE-Landesvorsitzende Udo Beckmann das Konzept. „Es geht dabei nicht darum, das 1. Schuljahr vorzuziehen und die Ansprüche an die Kinder immer höher zu schrauben, sondern die Schnittstelle zwischen dem Elementar- und Primarbereich neu zu definieren. Ziel der Starterklasse ist vielmehr eine ganzheitliche Entwicklungsförderung, die sowohl auf die individuellen Schwierigkeiten als auch auf die spezifischen Begabungen des einzelnen Kindes eingeht. Wir wollen jedes Kind dort abholen, wo es steht. Es geht um individuelles Fördern und Fordern und nicht um Selektion.“

 

Die Idee der Starterklasse beruht auf der dank PISA mittlerweile hinreichend bekannten  wissenschaftlichen Erkenntnis, dass eine frühzeitige Förderung entscheidend für das spätere Lern- und Leistungsvermögen von Kindern ist. Da wir in Deutschland aber eine immer heterogener werdende Schülerschaft haben, ist es auch wegen der Chancengleichheit erforderlich, alle Kinder frühzeitig institutionell zu erfassen und professionell zu fördern. Viele Kinder – vor allem aus Migrantenfamilien – besuchen aber keinen Kindergarten, so dass es sinnvoll ist, ein verbindliches Vorschuljahr für alle  Fünfjährigen einzuführen. Der Besuch der Starterklasse ist für alle Fünfjährigen verpflichtend. Organisatorisch ist die Starterklasse an die Grundschule angebunden. Damit werden alle Kinder in

der Institution erfasst, die sie auch in den folgenden Jahren weiter besuchen werden. Ein unnötiger Institutionswechsel nach nur einem Jahr wird dadurch vermieden.

 

Der Vorteil der Starterklasse liegt in der Flexibilität beim Übergang in die 1. Grundschulklasse und der kindgerechten, individuellen Förderung. Sobald die Kinder die Bedingungen für eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahr erfüllen, können sie problemlos in diese Klasse wechseln und werden dort vom selben Pädagogenteam unterrichtet, das sie bereits aus der Zeit in der Starterklasse kennen. Kinder, die noch nicht fit für die 1. Klasse sind, verbleiben länger in der Starterklasse und erhalten gezielt sozialpädagogische Förderung. Eine Zurückstellung gibt es nicht mehr.

 

Inhaltlich soll in der Starterklasse durch Entwicklung der sprachlichen und sozialen Kompetenz, Konzentrationsfähigkeit sowie Anstrengungsbereitschaft der Kinder die Schulfähigkeit erworben werden.

Damit werden die Kinder auf ein systematisches und ernsthaftes Lernen vorbereitet. Und von der frühzeitigen sprachlichen Förderung profitieren vor allem Migrantenkinder und Kinder aus einer anregungsarmen Umgebung. Voraussetzung für individuelle Förderung in der Starterklasse sind eine maximale Klassenstärke von 20 Kindern und eine durchgängige Doppelbesetzung mit jeweils einer Lehrkraft bzw. einer Sonderschullehrkraft und einer Sozialpädagogin / Erzieherin.

Als Organisationsform ist ein pädagogisches Ganztagskonzept mit festen Zeiten, anregungsreicher Umgebung und einem hohen Anteil an Spiel- und Bewegungszeiten am besten geeignet. Die fachlichen Inhalte der Grundschule werden in der Starterklasse nicht vorweggenommen. Deshalb wird der Besuch auch nicht auf die Vollzeitschulpflicht angerechnet.

Nicht zuletzt handelt es sich beim Konzept der Starterklasse um ein Gegenmodell zum Vorhaben der Landesregierung, die Schulkindergärten aufzulösen und Zurückstellungen nur noch aus medizinischen

Gründen zuzulassen – und damit ein Scheitern der Risikogruppen unter den Kindern mehr oder weniger vorzuprogrammieren. Dieses Vorhaben beruht in erster Linie auf haushaltswirtschaftlichen Überlegungen und nicht auf pädagogischen. Das VBE-Modell hingegen ermöglicht allen Beteiligten, künftigen Anforderungen gerecht zu werden. So lange die Landesregierung nicht in der Lage ist, unsere Forderung nach adäquaten Förderbedingungen für alle Kinder zu erfüllen, muss sie dafür sorgen, dass die Schulkindergärten erhalten bleiben.

 

 

Das V B E - M o d e l l  d e r  S t a r t e r k l a s s e

(Auf der Landeskonferenz am 9.11.2002 verabschiedet)

Infoflyer  (pdf)

 

1. Anlass

Für die Einführung einer veränderten Schuleingangsphase nach dem Modell der „Starterklasse“ sprechen neben gesamtgesellschaftlichen Faktoren vor allem die folgenden Ergebnisse der PISA-Studie:

 

  • Deutsche Kinder werden zu spät eingeschult, ein Großteil erst mit sieben Jahren. In allen Vergleichsländern, die besser abgeschnitten haben als Deutschland, werden die Kinder entweder zwischen vier und sechs Jahren eingeschult oder alle Fünf- bzw. Sechsjährigen besuchen so genannte Vorklassen, die dem Schulwesen zugeordnet sind.

 

  • Zurückstellungen vom Schulbesuch und Klassenwiederholungen spielen in diesen Ländern ebenfalls eine untergeordnete Rolle, während in Deutschland auf Leistungsprobleme mit Zurückstellungen, verspäteten Einschulungen und Klassenwiederholungen reagiert wird. Die Ergebnisse der Studie haben die Zweifel an der pädagogischen Wirksamkeit dieser Maßnahmen verstärkt. „Wenn es gelingen könnte, die im internationalen Vergleich auffällig hohen zeitlichen Verzögerungen im Durchlauf durch die verschiedenen Schulstufen zu minimieren, so hätte dies einen deutlich leistungssteigernden Effekt“ (PISA S. 475).

 

  • Deutschland ist „Weltmeister“ in der sozialen Selektion. Die soziale Herkunft bestimmt in unserem Land den späteren schulischen Lernerfolg besonders stark. Davon sind in der Mehrzahl Jungen aus niedrigem Herkunftsmilieu und Kinder von Migranten betroffen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Aus-, Fort- und Weiterbildung den Lehrkräften in Deutschland bisher kaum Inhalte vermittelt, die sie dazu befähigen, Leistungsprobleme bzw. Defizite bei ihren Schülern/Schülerinnen frühzeitig zu diagnostizieren.

 

Im Interesse der Qualität von Bildung und Erziehung muss den durch die PISA-Studie aufgezeigten Benachteiligungen unserer Schüler/innen entgegen gewirkt werden. Deshalb fordert der VBE den verbindlichen Besuch einer Bildungseinrichtung für alle Fünfjährigen.

 

2. Gründe

Es gilt die Neigungen, Interessen und Fähigkeiten der Kinder dieser Altersstufe zu erkennen und systematisch zu fördern und sie auf die Anforderungen des schulischen Lernens und Verhaltens vorzubereiten. Diese Einrichtung, in der Erzieher/innen, Sozialpädagogen/innen, Grundschul- und

Sonderschullehrer/innen zusammenarbeiten, muss an der Grundschule eingerichtet werden, weil

  • der Übergang in die Klasse 1 so flexibler und begründeter erfolgen kann,
  • die Kinder nicht die Einrichtung wechseln müssen,
  • der Dialog, die Kooperation und die personelle Kontinuität eine individuellere und zielgerichtetere Förderung und Anforderung ermöglicht, wodurch die Effektivität der Lernzeit in der Grundschule erhöht wird.

 

3. Bedingungen

Die 5-Jährigen weisen große Entwicklungsunterschiede auf: unzureichende Deutschkenntnisse, Bewegungs- und Wahrnehmungsschwächen, allgemeine Sprachauffälligkeiten, sozial-emotionale

Entwicklungsverzögerungen etc. Will die „Starterklasse“ ihrem Anspruch gerecht werden, jedes Kind dort abzuholen, wo es steht, müssen die folgenden Bedingungen für eine erfolgreiche Arbeit erfüllt werden:

  • Max. Klassenstärke von 20 Kindern,
  • Doppelbesetzung mit Lehrkräften, Sozialpädagogen/innen und Erzieher/-innen,
  • breit gefächertes Netzwerk mit schulischen und außerschulischen Kooperationspartnern,
  • intensive und auf die neuen Aufgaben bezogene Aus-, Fort- und Weiterbildung.

4. Inhalte

Die „Starterklasse“ knüpft nahtlos an den Bildungs- bzw. Erziehungs- und Betreuungsauftrag des Elementarbereiches an. Durch ein ganzheitliches pädagogisches Konzept, das von der jeweils individuellen Lernausgangslage und Lernfähigkeit ausgeht, ermöglicht die Starterklasse jedem

Kind nach dem Grundsatz „fördern und fordern“ die Erarbeitung grundlegender Fähigkeiten und Fertigkeiten für das weitere schulische Lernen. Im Einzelnen soll/sollen

  1. Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl aufgebaut und gestärkt,
  2. Lernfreude geweckt, Lernbereitschaft aufgebaut,
  3. Verantwortungsbewusstsein und Selbstbestätigung unterstützt,
  4. durch vielfältige Erfahrungen Sozialkompetenz begründet,
  5. Sprechbereitschaft und sprachliche Fähigkeiten gefördert,
  6. Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit verbessert,
  7. Konzentrations- und Merkfähigkeit geschult,
  8. Aufgabenverständnis und Lernstrategien weiter ausgebildet,
  9. erste elementare schulische Arbeitstechniken und Arbeitshaltungen vermittelt,
  10. Gesamt- und Feinmotorik weiterentwickelt,
  11. visuelle, auditive und taktile Wahrnehmungsfähigkeit geschult werden.

 

Das o. a.Konzept wird in den folgenden Förder- und Lernbereichen umgesetzt:

  • Wahrnehmung
  • Bewegung
  • Spiel
  • Sprechen und Hören
  • Mathematische Grundlagen
  • Soziales Lernen
  • Religiöse Erziehung
  • Natur- und Sachbegegnung, Umwelterfassung
  • Bildnerisches Gestalten / Feinmotorische Förderung
  • Rhythmisch-musikalische Erziehung
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