Sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen: Nachbesetzungsmöglichkeiten/Arbeitszeitgestaltung
VBE aktuell 09/09
Bereits am 9. Februar informierte der VBE mit Rundmail VBE aktuell 04/09 über Nachbesetzungsmöglichkeiten und die Arbeitszeitgestaltung für Sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen.
Aufgrund zahlreicher Hinweise und Nachfragen möchten wir noch einmal verdeutlichen:
• bei den 593 im Landeshaushalt abgesicherten Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte an Grundschulen handelt es sich um einen Förderzuschlag der nicht mit Lehrerstellen verrechnet wird und nicht zur Abdeckung von Unterrichtsstundenoder für Vertretungsunterricht dient
• die Tätigkeit und der Einsatz der Sozialpädagogischen Fachkräfte erfolgt nach einem spezifischen „Kompetenz und Aufgabenprofil“
• die Sozialpädagogischen Fachkräfte werden i.d.R. an einer Schule eingesetzt
• die Arbeitszeit der sozialpädagogischen Kolleginnen und Kollegen an Grundschulen erfolgt in Anlehnung an die Pflichtstundenregelung von Grundschullehrkräften, d.h. einTeil der Arbeitszeit steht für die Vor- und Nachbereitung der sozialpädagogischen Förderarbeit zur Verfügung, Ferienzeiten müssen nicht vorgearbeitet werden
• die Ausschreibung der nachzubesetzenden Stellen erfolgt über die Bezirksregierungen, das Auswahlverfahren erfolgt dann i.d.R. schulscharf bei den jeweiligen Schulen
• da es für Sozialpädagogische Fachkräfte derzeit kein einheitliches Versetzungsverfahren gibt, bietet der VBE an, entsprechende Versetzungswünsche weiterzureichen.
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