Hinweis für tarifbeschäftigte Lehrer/innen: Antrag auf Verbeamtung stellen

24.09.2009
Damit Sie Ihre Ansprüche in Hinblick auf die zu erwartende Neuregelung der Altersgrenze/ Laufbahnverordnung sichern können, empfehlen wir den tarifbeschäftigten Lehrkräften, einen Musterantrag auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe an die jeweils zuständige Bezirksregierung zu stellen.
 
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 19.02.2009 über mehrere Verfahren von tarifbeschäftigten Lehrern entschieden, die ihre Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen anstreben.
Das beklagte Land NRW lehnte eine Verbeamtung ab, weil die Kläger bei ihrer Einstellung die laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze von 35 Jahren überschritten hatten.
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und das Land zu einer erneuten Entscheidung über die Verbeamtung der Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet.
Obwohl eine Höchstaltersgrenze für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis  grundsätzlich nicht beanstandet wird, ist nach Auffassung des BVerwG die konkrete Ausgestaltung der maßgeblichen Höchstaltersgrenze durch die bestehende Laufbahnverordnung des Landes NRW rechtswidrig.
Daraus folgt eine mangelhafte Regelung der Höchstaltersgrenze für Lehrerlaufbahnen in NRW. Zusätzlich hat das Bundesverwaltungsgericht in einzelnen Fällen eine unzureichende Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten, von Grundwehrdienstzeiten und von Schwerbehinderungen beanstandet.
 
Damit Sie Ihre Ansprüche in Hinblick auf die zu erwartende Neuregelung der Altersgrenze/ Laufbahnverordnung sichern können, empfehlen wir den tarifbeschäftigten Lehrkräften, einen Antrag auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe an die jeweils zuständige Bezirksregierung zu stellen.
 
 
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