Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge

21.04.2009
Die Landesregierung bereitet zur Zeit ein Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2009/2010 im Land Nordrhein-Westfalen vor.

Die Landesregierung bereitet zur Zeit ein Gesetz über die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2009/2010 im Land Nordrhein-Westfalen vor.

Danach sollen sich die Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B, C, H, R und W rückwirkend zum 1.3.2009 um jeweils 20 Euro erhöhen. Die so erhöhten Grundgehälter und die zuletzt zum 1.7.2008 erhöhten Bezügebestandteile sollen zusätzlich ab dem 1.3.2009 linear um 3,0 %, sowie zum 1.3.2010 um weitere 1,2 % angehoben werden.

Die Anwärtergrundbeträge sollen zum 1.3.2009 nicht linear, sondern lediglich um einen Sockelbetrag von 60 Euro erhöht werden, in 2010 sollen sie nicht an der linearen Anpassung teilnehmen. Die Beträge nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 und § 17 Erschwerniszulagenverordnung sollen ebenfalls entsprechend linear angepasst werden. Für den Auslandszuschlag und Auslandskinderzuschlag ist ein abgesenkter Erhöhungsfaktor vorgesehen.

Die Versorgungsbezüge, denen ein Grundgehalt der Besoldungsordnungen A, B, C, H, R und W zu Grunde liegt, sollen in der Regel wie die Besoldungsbezüge erhöht werden. Ausnahme: Um 2,9 % zum 1.3.2009 und um 1,1 % zum 1.3.2010 werden erhöht: Versorgungsbezüge ohne Ortszuschlag, wenn der Versorgungsfall vor dem 1.7.1997 eingetreten ist und Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind.Die Absenkung der Versorgung nach § 69e BeamtVG (Stand: 31.8.2006) soll zum 1.3.2009 mit dem Anpassungsfaktor 0,97292 und zum 1.3.2010 mit dem Absenkungsfaktor 0,96750 erfolgen.

Mit Runderlass vom 8.4.2009 hat das Finanzministerium NRW angeordnet, die erhöhten Bezüge rückwirkend ab 1.3.2009 als Abschlag zu gewähren. Die Bezügeerhöhung soll mit den Bezügen für den Monat Mai 2009 am 30.4.2009 ausgezahlt werden. Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Regelung. 

Anhang: Vorläufige Bezügetabellen
ab 1.3.2009 in der Fassung des Runderlasses des Finanzministeriums vom 8.4.2009
(Mehrbeträge unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung)

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